Anlage 1

zur Ordnung der Kindertageseinrichtung

Elternbeiträge für Kinder ab 3 Jahren:

Ab September 2026 gelten folgende Beiträge:

A)   Grundbeitrag

Der Elternbeitrag (Grundbeitrag inkl. Spiel- und Getränkegeld) ist in Abhängigkeit der Buchungszeitkategorie (bezogen auf den Tagesdurchschnitt einer 5-Tage-Woche) gestaffelt und beträgt

 

1.   für Kinder ab 3 Jahren

 

für eine Buchungszeit von

monatlich:

von mehr als drei bis einschließlich vier Stunden

 

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von mehr als vier bis einschließlich fünf Stunden

 

155 €

von mehr als fünf bis einschließlich sechs Stunden

 

170 €

von mehr als sechs bis einschließlich sieben Stunden

 

185 €

von mehr als sieben bis einschließlich acht Stunden

 

200 €

von mehr als acht bis einschließlich neun Stunden

 

                 215 €

von mehr als neun Stunden

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B)   Weitere Beiträge

 

monatlich

Einmalig 

x Mittagsverpflegung

110 €

..........

x Aufnahmegebühr                                  

                  40 €
     

Die Erstattung des Essensgeldes bei zusammenhängenden und entschuldigten Fehlzeiten Ihres Kindes sind wie folgt:

                  Bei Urlaub des Kindes:

Das Essensgeld wird im Kindergarten um 15€ ermäßigt, wenn das Kind eine volle Kalenderwoche im Urlaub war und der Ermäßigungsantrag zwei Wochen vor Uhrlaubsbeginn schriftlich von den Eltern gestellt wurde

                  Bei Krankheit des Kindes:

Das Essensgeld wird bei Krankheit des Kindes ab dem 6. Krankheitstag täglich um 4,50€ im Kindergarten ermäßigt, wenn das Kind and den Krankheitstagen in der Gruppe entschuldigt war und der Ermäßigungsantrag spätestens am ersten Besuchstag nach der Krankheit schriftlich von den Eltern gestellt wurde.

 

Wir sind für Sie da

Kath. Kinderhaus St. Michael

Am Keltenbogen 6
82287 Jesenwang

Telefon

Tel: 08146-997 93 60

  

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