Anlage 1

zur Ordnung der Kindertageseinrichtung

Elternbeiträge für Kinder bis 3 Jahren:

Ab September 2024 gelten folgende Beiträge:

A)   Grundbeitrag

Der Elternbeitrag (Grundbeitrag inkl. Spiel- und Getränkegeld) ist in Abhängigkeit der Buchungszeitkategorie (bezogen auf den Tagesdurchschnitt einer 5-Tage-Woche) gestaffelt und beträgt

1.   für Kinder in der Krippe (bis zur Vollendung des 3. Lj)

 

für eine Buchungszeit

monatlich:

von mehr als drei bis einschließlich vier Stunden

 

200 €

von mehr als vier bis einschließlich fünf Stunden

 

240 €

von mehr als fünf bis einschließlich sechs Stunden

 

280 €

von mehr als sechs bis einschließlich sieben Stunden

 

320 €

von mehr als sieben bis einschließlich acht Stunden

 

350 €

von mehr als acht bis einschließlich neun Stunden

 

380 €

     von mehr als neun bis einschließlich zehn Stunden

 

                         410 €

 

B)   Weitere Beiträge

 

monatlich

einmalig

x Mittagsverpflegung

100€

..........

x Aufnahmegebühr

                 40 €

 

Die Erstattung des Essensgeldes bei zusammenhängenden und entschuldigten Fehlzeiten Ihres Kindes sind wie folgt:

                       Bei Urlaub des Kindes:

Das Essensgeld wird in der Krippe um 10 € ermäßigt, wenn das Kind eine volle Kalenderwoche im Urlaub war und der Ermäßigungsantrag zwei Wochen vor Urlaubsbeginn schriftlich von den Eltern gestellt wurde.

                       Bei Krankheit des Kindes:

Das Essensgeld wird bei Krankheit des Kindes ab dem 6. Krankheitstag täglich um 4,00 € in der Krippe ermäßigt, wenn das Kind an den Krankheitstagen in der Gruppe entschuldigt war und der Ermäßigungsantrag spätestens am ersten Besuchstag nach der Krankheit schriftlich von den Eltern gestellt wurde.

Wir sind für Sie da

Kath. Kinderhaus St. Michael

Am Keltenbogen 6
82287 Jesenwang

Telefon

Tel: 08146-997 93 60

  

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