Anlage 1

zur Ordnung der Kindertageseinrichtung

Elternbeiträge für Kinder ab 3 Jahren:

Ab September 2024 gelten folgende Beiträge:

A)   Grundbeitrag

Der Elternbeitrag (Grundbeitrag inkl. Spiel- und Getränkegeld) ist in Abhängigkeit der Buchungszeitkategorie (bezogen auf den Tagesdurchschnitt einer 5-Tage-Woche) gestaffelt und beträgt

 

1.   für Kinder ab 3 Jahren

 

für eine Buchungszeit von

monatlich:

von mehr als drei bis einschließlich vier Stunden

 

110 €

von mehr als vier bis einschließlich fünf Stunden

 

120 €

von mehr als fünf bis einschließlich sechs Stunden

 

130 €

von mehr als sechs bis einschließlich sieben Stunden

 

140 €

von mehr als sieben bis einschließlich acht Stunden

 

150 €

von mehr als acht bis einschließlich neun Stunden

 

                 160 €

von mehr als neun Stunden

                170 €        

 

B)   Weitere Beiträge

 

monatlich

Einmalig 

x Mittagsverpflegung

110 €

..........

x Aufnahmegebühr                                  

                  40 €
     

Die Erstattung des Essensgeldes bei zusammenhängenden und entschuldigten Fehlzeiten Ihres Kindes sind wie folgt:

                  Bei Urlaub des Kindes:

Das Essensgeld wird im Kindergarten um 15€ ermäßigt, wenn das Kind eine volle Kalenderwoche im Urlaub war und der Ermäßigungsantrag zwei Wochen vor Uhrlaubsbeginn schriftlich von den Eltern gestellt wurde

                  Bei Krankheit des Kindes:

Das Essensgeld wird bei Krankheit des Kindes ab dem 6. Krankheitstag täglich um 4,50€ im Kindergarten ermäßigt, wenn das Kind and den Krankheitstagen in der Gruppe entschuldigt war und der Ermäßigungsantrag spätestens am ersten Besuchstag nach der Krankheit schriftlich von den Eltern gestellt wurde.

 

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Kath. Kinderhaus St. Michael

Am Keltenbogen 6
82287 Jesenwang

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