Anlage 1
zur Ordnung der Kindertageseinrichtung
Elternbeiträge für Kinder bis 3 Jahren:
A) Grundbeitrag
Der Elternbeitrag (Grundbeitrag) ist in Abhängigkeit der Buchungszeitkategorie (bezogen auf den Tagesdurchschnitt einer 5-Tage-Woche) gestaffelt und beträgt
1. für Kinder in der Krippe (bis zur Vollendung des 3. Lj) |
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für eine Buchungszeit |
monatlich: |
von mehr als einer bis einschließlich zwei Stunden |
82 € |
von mehr als zwei bis einschließlich drei Stunden |
118 € |
von mehr als drei bis einschließlich vier Stunden |
154 € |
von mehr als vier bis einschließlich fünf Stunden |
190 € |
von mehr als fünf bis einschließlich sechs Stunden |
226 € |
von mehr als sechs bis einschließlich sieben Stunden |
262 € |
von mehr als sieben bis einschließlich acht Stunden |
298 € |
von mehr als acht bis einschließlich neun Stunden |
334 € |
von mehr als neun bis einschließlich zehn Stunden | 370 € |
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monatlich |
einmalig |
x Mittagsverpflegung |
85,00€ |
.......... € |
x Spielgeld |
5 € (ab März 2019) |
.......... € |
x Getränkegeld |
3 € |
.......... € |
x Portfolio |
.......... € |
10 € |
Aufgrund der allgemeinen, Kontinuierlichen Preissteigerungen der Lieferanten und Personalkosten, werden ab 1.September 2022 die Essensbeiträge angepassst.
Diese betragen im Kindergarten dann monatlich: 85,00€
Die Erstattung der Essensgeldes bei zusammenhängenden und entschuldigten Fehlzeiten Ihres Kindes sind wie folgt:
- um 1/4 des Pauschalbetrages bei 5 Tagen
- um 1/2 der Pauschalbetrages bei 10 Tagen
- um 1/4 des Pauschalbetrages bei 15 Tagen
- um den vollen Pauschalbetrag bei 20 Tagen.