Anlage 1
zur Ordnung der Kindertageseinrichtung
Elternbeiträge für Kinder bis 3 Jahren:
Ab September 2024 gelten folgende Beiträge:
A) Grundbeitrag
Der Elternbeitrag (Grundbeitrag inkl. Spiel- und Getränkegeld) ist in Abhängigkeit der Buchungszeitkategorie (bezogen auf den Tagesdurchschnitt einer 5-Tage-Woche) gestaffelt und beträgt
1. für Kinder in der Krippe (bis zur Vollendung des 3. Lj) |
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für eine Buchungszeit |
monatlich: |
von mehr als drei bis einschließlich vier Stunden
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200 € |
von mehr als vier bis einschließlich fünf Stunden
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240 € |
von mehr als fünf bis einschließlich sechs Stunden
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280 € |
von mehr als sechs bis einschließlich sieben Stunden
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320 € |
von mehr als sieben bis einschließlich acht Stunden
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350 € |
von mehr als acht bis einschließlich neun Stunden
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380 € |
von mehr als neun bis einschließlich zehn Stunden
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410 € |
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monatlich |
einmalig |
x Mittagsverpflegung |
100€ |
.......... € |
x Aufnahmegebühr |
40 € |
Die Erstattung des Essensgeldes bei zusammenhängenden und entschuldigten Fehlzeiten Ihres Kindes sind wie folgt:
Bei Urlaub des Kindes:
Das Essensgeld wird in der Krippe um 10 € ermäßigt, wenn das Kind eine volle Kalenderwoche im Urlaub war und der Ermäßigungsantrag zwei Wochen vor Urlaubsbeginn schriftlich von den Eltern gestellt wurde.
Bei Krankheit des Kindes:
Das Essensgeld wird bei Krankheit des Kindes ab dem 6. Krankheitstag täglich um 4,00 € in der Krippe ermäßigt, wenn das Kind an den Krankheitstagen in der Gruppe entschuldigt war und der Ermäßigungsantrag spätestens am ersten Besuchstag nach der Krankheit schriftlich von den Eltern gestellt wurde.